erste Statuten von 1967

13.01.1967

Unsere ersten Statuten von 1967

Vereinsgrundsatz

Bekämpfung des Alkoholismus durch das Zusammensaufendes Fendants

Vereinsgrundsatz

Bekämpfung des Alkoholismus durch das Zusammensaufen des Fendantes.

Vereinsfeiertag

Schmutziger Donnerstag

Vereinsgültigkeit

Drei Könige bis Alte Fasnacht. Kann durch die Versammlung bis Karfreitag verlängert werden.

Mitgliederzahl

Unbeschränkt. Es ist ein Mitgliederverzeichnis zu führen. Neue Mitglieder können nur aufgenommen werden, wenn die ganze Versammlung einstimmig dem Beitritt zustimmt.

Kassier

Der Kassier hat als Finanzdepot eine „Saublatter“ zu benützen. Diese ist während den Versammlungen über dem Tisch aufzuhängen.

Verheiratung

Bei Eintritt eines Mitglieds in den Ehestand hat dieses Fr. 20.-- zu entrichten. Dies entbindet nicht von den Vereinsverpflichtungen.

Stammlokal

Gasthaus Löwen Altishofen. Bei Gelegenheit wird im Schloss ein Sitzungszimmer eingerichtet.

Vereinsgetränk

Fendant; mit Zustimmung der Mitglieder können Kaffee oder Bier getrunken werden.

Vereinsschmaus

„Fäustel“; mit Zustimmung der Versammlung kann etwas anderes gegessen werden.

Sitzungen

Während der Sitzungen haben sich die Mitglieder unflätig und gröhlend zu betätigen. Unentschuldigtes Fernbleiben von einer Sitzung wird mit 1 Liter Fendant bestraft. Entschuldigungen sind 1 Stunde vor der Sitzung dem Präsidenten mitzuteilen. Es ist untersagt an den Sitzungen Mineralwasser oder andere alkoholfreie Getränke zu geniessen. Busse Fr. 1.—

Weitere Bussen

Wenn ein Mitglied ausserhalb der Versammlungen angetrunken angetroffen wird, bezahlt diese 1 Liter Fendant.

Passwort

„ta tü, ta tü“

Austritt

Fr. 20.—

 

 

Altishofen, 13. Januar 1967

Der Aktuar: R. Meier


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